Parkplätze in Neuburg

Parkplätze und Stellplätze im Neuburger Stadtgebiet. Neben den hier aufgeführten Parkplätzen stehen noch über 480 Kurzzeit-Parkplätze im Stadtkern zur Verfügung. An den oberirdischen Parkautomaten und in den Tiefgaragen muss werktags (Montag bis Samstag) von 08:00 bis 18:00 Uhr ein Parkschein gelöst werden! Bitte halten Sie sich an die Öffnungszeiten der Tiefgaragen. Außerhalb dieser Zeiten ist es Ihnen nicht möglich, die Tiefgarage mit Ihrem PKW zu verlassen!

Fürstgarten

Münchener Straße 11
86633 Neuburg

Achtung, auch wenn gewisse Zeitintervalle kostenfrei sind, ist trotzdem ein Ticket dafür nötig – also immer erst die Semmeltaste drücken oder den Himmelblauen Samstag bestätigen. Diese beiden Vergünstigungen beim Parken gelten natürlich auch in der Parkster-App. Nach einer Eingabe von geplanter Parkdauer, Kennzeichen und Zahlungsangaben in Parkster findet sich dort ein mobiler Parkschein, der direkt zur Hand ist für einen möglichen Zukauf, wenn es beim Einkaufen oder beim Arzt länger dauert. Und wer schneller fertig ist, bekommt das Geld für die Restzeit zurück.

 

Oberirdische Stellplätze

 

Werktag
7:00 Uhr – 18:00 Uhr

Kostenlos Parken

für die ersten 30 Minuten,
jeden Samstag 3 Stunden

Mindestgebühr

0,50 Euro

Je weitere 10 Minuten

0,25 Euro

Werktag
18:00 Uhr – 7:00 Uhr

& Sonn- und Feiertags

kostenlos

Tiefgaragen

Werktag
7:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

Kostenlos Parken

für die ersten 30 Minuten,
jeden Samstag 3 Stunden

Mindestgebühr

0,50 Euro

Je weitere 10 Minuten

0,25 Euro

Werktag
18:00 Uhr – 7:00 Uhr

& Sonn- und Feiertags

 

Tages-/Nachtpauschale

2,00 Euro

Parkhaus am Parkbad

Werktag
7:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

Kostenlos Parken

für 15 Minuten,
jeden Samstag 3 Stunden

Mindestgebühr

0,30 Euro

Je weitere 6 Minuten

0,10 Euro

Werktag
18:00 Uhr – 7:00 Uhr

& Sonn- und Feiertags

 

Tages-/Nachtpauschale

2,00 Euro

Nur wenige Handgriffe und die Web-App ist installiert. Klicke unten auf und dann "Zum Home-Bildschirm". Bestätige die Installation abschließend mit “Hinzufügen”.