Aufgrund der seit 1. September geltenden 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mussten auch bei der Stadt Neuburg eine Reihe von Entscheidungen mit Neuregelungen getroffen werden. Unmittelbar nach Bekanntgabe der Verordnung haben sich am Donnerstagmorgen das zuständige Hauptamt mit den beiden Bürgermeistern Dr. Johann Habermeyer und Peter Segeth abgesprochen. Folgendes wurde auf Basis der neuen rechtlichen Grundlage entschieden:
Maskenpflicht am Wochenmarkt entfällt
Für den Neuburger Wochenmarkt entfällt mit sofortiger Wirkung die Maskenpflicht sowohl für Beschicker als auch Kunden. Es wird darum gebeten, den bekannten Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Für die Nutzung der Stadtbusse gilt weiterhin Maskenpflicht, jedoch kann auch eine sog. medizinische Maske getragen werden.
Bei Besuchen der Stadtverwaltung bleibt die Maskenpflicht ebenfalls bestehen, jedoch genügt auch hier eine medizinische Maske. Es wird ausdrücklich empfohlen, auch weiterhin Termine über www.neuburg-donau.de oder telefonisch zu vereinbaren, weil damit lange Wartezeiten verhindert werden können. Vorerst bleibt es auch bei der Kontaktdatenerfassung.
Für das Stadttheater, die Stadtbücherei im Bücherturm mit Bürgerbüro, das Stadtarchiv sowie Ausstellungen in den städtischen Galerien gilt ab sofort die mittlerweile bekannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). In den genannten Räumlichkeiten ist zudem eine medizinische Maske zu tragen. Auch im Freibad bleibt es zum Endspurt bei der 3G-Regel.
Schließlich wurde entschieden, dass die Sitzungen des Neuburger Stadtrates bzw. seiner Ausschüsse zunächst weiterhin im Kolpinghaus stattfinden. Dort gilt für Gremiumsangehörige sowie Besucher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. An den Sitzplätzen sind die Mindestabstände gewährleistet, weshalb die Maske dort abgenommen werden kann.