Kulanzwoche bis zum 24. Januar

Jetzt muss eine FFP2-Maske getragen werden

18.01.2021

Neue Woche, neue Corona-Regel: seit heute gilt für ganz Bayern einen FFP2-Maskenpflicht. Es reicht nicht mehr aus, den Schal hochzuziehen oder eine „einfache“ Maske zu tragen, wie es bislang hauptsächlich der Fall war. Ausgenommen sind lediglich Kinder bis zum Alter von 15 Jahren und Gottesdienstbesucher.

Laut bayerischer Staatsregierung schützt eine FFP2-Maske deutlich besser vor der Übertragung von COVID19.

Wer sich noch keine neue Maske zugelegt hat, der muss nicht direkt mit einem Bußgeld rechnen, wenn er in Bussen, der Bahn, beim Einkaufen oder in Arztpraxen mit einer herkömmlichen Maske erwischt wird.

Noch bis zum 24. Januar gilt eine Kulanzwoche, in welcher keine Bußgelder erhoben werden. Wohl aber kann es sein, dass der Zutritt verwehrt oder auf das Fehlen der richtigen Maske hingewiesen wird.

Das eine derartige Regelung die Preise für FFP2-Masken in die Höhe treibt, war klar. Zudem befürchten Hersteller der Masken, dass es für den gesamten Freistaat (ca. 8 Millionen Einwohner) nicht ausreichend FFP2-Masken gibt.

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