Hundesteuer wird fällig

Meldepflicht für alle Hunde über vier Monate

28.03.2023

Das Steueramt der Stadt Neuburg weist darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2023 fällig wird. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, wird die Steuer zum 1. April abgebucht.

Aktuell beträgt die Abgabe für einen Hund 50 Euro. Für den zweiten Hund werden 80 Euro und für den dritten Hund 110 Euro erhoben. Kampfhunde schlagen mit 1.000 Euro Jahressteuer zu Buche.

Bei dieser Gelegenheit weist die Stadt Neuburg nochmals darauf hin, dass eine Meldepflicht für alle über vier Monate alten Hunde gilt. Für die angemeldeten Hunde werden Steuermarken ausgegeben, die dann vom Hund getragen werden müssen.

Alle Fragen zum Thema Hundesteuer und Meldepflicht beantwortet die zuständige Sachbearbeiterin Frau Schnell, Tel.: 08431/55-229 oder e-mail: steuer@neuburg-donau.de.

Anschrift

Karlsplatz A 12
86633 Neuburg a. d. Donau
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