Hundesteuer-Marken verschickt

Meldepflicht für alle Hunde über vier Monate

04.01.2022

Das Steueramt der Stadt Neuburg verschickt in diesen Tagen rund 1.300 Hundesteuerbescheide samt neuen Hundesteuermarken. Die blauen Marken sind ab sofort nicht mehr für drei Jahre gültig, sondern als Dauermarken anzusehen. Die Marke ist am Halsband des Hundes anzubringen. Bei dieser Gelegenheit wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Meldepflicht für alle über vier Monate alten Hunde gilt.

 

Ab 2022 beträgt gemäß Stadtratsbeschluss die Abgabe für einen Hund 50 Euro. Für den zweiten Hund werden 80 Euro und für den dritten Hund 110 Euro erhoben. Kampfhunde schlagen mit 1.000 Euro Jahressteuer zu Buche. Fällig ist die Steuer immer zum 1. April eines Kalenderjahres.

Alle Informationen zum Thema inklusive Meldeformular und neuer Hundesteuersatzung finden sich auf www.neuburg-donau.de. Darüber hinaus steht die zuständige Sachbearbeiterin Petra Schnell auch gerne zur Verfügung – Tel.: 55-229 oder e-mail: petra.schnell@neuburg-donau.de

Quelle: Stadt Neuburg

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86633 Neuburg a. d. Donau
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