20.01.2018
Die Umsetzungsfrist für die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)endet am 25. Mai 2018.
Die Bestimmungen der DSGVO gelten auch für personenbezogene Daten auf Papier. Auch Ihre vorhandenen Unterlagen müssen den Vorgaben der DSGVO* entsprechen. Datenerhebung auf Vorrat ist verboten.
*DSGVO Datenschutz-Grundverordnung: Erweitert die bisherigen Datenschutzprinzipien. Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen bis zum 25. Mai 2018 die neuen Vorgaben erfüllen.
Die Lösung:
Integrieren Sie IDEAL-Aktenvernichter in Ihr Datenschutzkonzept.
Nach der DSGVO müssen Sie nachweisen, dass Sie rechtskonform arbeiten und die Datenschutzvorgaben einhalten. Mit IDEAL Aktenvernichtern der erforderlichen Sicherheitsstufe schützen Sie sich vor hohen Bußgeldern und erhalten sich Ihren guten Ruf und das Vertrauen Ihrer Kunden.
Aktualisieren Sie Ihre Unterlagen. Daten, die Sie nach der DSGVO nicht mehr vorhalten dürfen – Stichwort Datenminimierung –, vernichten Sie sicher und zuverlässig mit einem professionellen IDEAL Aktenvernichter. Denken Sie auch an Unterlagen mit abgelaufener Aufbewahrungsfrist.
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