Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2023 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 2-05 „Am östlichen Dorfeingang“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zur Innenentwicklung zu ändern. Der Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
In der Sitzung am 11. September 2024 hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Planentwurf samt Satzung und Begründung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Folgende geänderte Festsetzungen wurden für den Geltungsbereich der Änderung mit aufgenommen:
- Zwei Vollgeschosse zulässig
- Grundflächenzahl GRZ von 0,35
- Wandhöhe von 6,50 Meter
- Zulässigkeit von Sattel- und Walmdach
- Erweiterung der möglichen Dachneigung auf 18 – 33°
- Die Baugrenze im Osten und im Süden wurde angepasst
- Das Sichtdreieck im Süden wurde den aktuellen Gegebenheit angepasst
- Firstausrichtung in beide Ausrichtungen möglich
Der vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 11.09.2024 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Satzungstext und Begründung sind in der Zeit vom
26. September 2024 bis einschließlich 18. Oktober 2024
in digitaler Form im Internet unter folgenden Adressen einsehbar:
https://www.neuburg-donau.de/wirtschaft/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplananhoerungen
oder über das zentrale Landesportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Die Unterlagen in Papierform liegen während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Bauleitplanung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.03, für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der oben genannten Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls seine Stellungnahme digital an die Email-Anschrift der Stadt Neuburg bauleitplanungen@neuburg-donau.de senden. Bei Bedarf kann die Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Dienststelle abgegeben werden.